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   VerfGH Sachsen, 22.04.2004 - 39-IV-04   

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https://dejure.org/2004,39219
VerfGH Sachsen, 22.04.2004 - 39-IV-04 (https://dejure.org/2004,39219)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 22.04.2004 - 39-IV-04 (https://dejure.org/2004,39219)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 22. April 2004 - 39-IV-04 (https://dejure.org/2004,39219)
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  • BVerfG, 19.07.1993 - 2 BvR 1265/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die besondere Haftprüfung -

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.04.2004 - 39-IV-04
    Das Oberlandesgericht hat seine Entscheidung mit der Verfügung des Senatsvorsitzenden vom 22. März 2004 unter Einbeziehung einschlägiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (StV 1993, 481 = NJW 1994, 2081) vorbereitet.
  • VerfGH Sachsen, 10.07.2003 - 32-IV-03
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.04.2004 - 39-IV-04
    Bei der Würdigung der Umstände, die für oder gegen den Erlass einer einstweiligen Anordnung sprechen, hat die Erwägung, wie die Entscheidung in der Hauptsache lauten wird, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, das Hauptsacheverfahren ist von vornherein unzulässig, offensichtlich unbegründet oder offensichtlich begründet (SächsVerfGH, Beschl. v. 10. Juli 2003 - Vf. 32-IV-03; v. 29. Januar 2004 - Vf. 87-01-03).
  • VerfGH Sachsen, 27.05.2004 - 38-IV-04
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.04.2004 - 39-IV-04
    Die in der Hauptsache eingelegte, am 5. April 2004 als Telefax ohne und am 7. April 2004 im Original mit - unvollständigen - Anlagen eingegangene Verfassungsbeschwerde (Vf. 38-IV-04) richtet sich gegen den Haftfortdauerbeschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 30. März 2004 (2 AK 18/04).
  • VerfGH Sachsen, 27.05.2004 - 38-IV-04
    Mit Beschluss vom 22. April 2004, auf den wegen des Sachverhaltes verwiesen wird, hat der Verfassungsgerichtshof den Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt (Vf. 39-IV-04 e.A.), da eine Folgenabwägung im Hinblick auf den Beginn der Hauptverhandlung am 29. April 2004 nicht zu Gunsten des Beschwerdeführers ausfalle.
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